Am 10.09.2026 hat unser erster Vortrag aus der Reihe „Rechtsruck – Ohne mich!“ Stattgefunden. Dr. Claudia Gottwald von der TU Dortmund hat in ihrem Vortrag „Nie wieder ist jetzt – Inklusion als demokratisches Versprechen“ sehr klar und deutlich darauf hingewiesen, dass in einer Demokratie aufgrund von Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, kein Raum ist, Menschen aufgrund verschiedener Merkmale abzuwerten und ihnen die Teilhabe zu verweigern.
Am gleichen Tag wurde in Bedburg der Stolperstein für Maria Barbara Handeck verlegt. Einer jungen Frau, die mit 32 Jahren von den Nationalsozialisten im Rahmen der Aktion T4 aufgrund ihrer psychischen Erkrankung/geistigen Behinderung ermordet wurde. Maria Barbara Handeck ist das erste nicht-jüdische NS-Opfer, für das in Bedburg ein Stolperstein verlegt wurde. Ihr Beispiel nahm Frau Dr. Gottwald als Grundlage für ihren Vortrag und einleitend zu sagen, dass die Ermordung von Menschen mit Behinderung nicht im luftleeren Raum stattgefunden hat, sondern in einer Gesellschaft durchgeführt wurde, die sprachlich, rechtlich und sozial schon zuvor Menschen mit Behinderung stark ausgegrenzt hat. Die aktuellen Entwicklungen – nachdem Jahrelang auf eine zunehmende Inklusion hingearbeitet wurde – zeigen wieder eine zunehmende sprachliche Abwertung und lautere Forderungen nach Exklusion von Menschen mit Behinderung.
Anschließend stellte Frau Dr. Gottwald historische Bezüge dar, die gezeigt haben wie auch im im 19. Jahrhundert und in den 1920er Jahren Menschen mit Behinderung abgewertet wurden, da sie als nicht produktiv und „nützlich“ angesehen wurden. Ihr Wert wurde ihnen abgesprochen, da sie nicht gesund waren, nichts erwirtschaften konnten und als nicht bildungsfähig galten.
Die Nationalsozialisten haben an diese Ansichten angeknüpft und diese so weit verstärkt, dass sie die Ermordung von 70.000 Personen (im Rahmen der Aktion T4) und weiteren 100.000 Personen im Zuge der stillen Euthanasie damit legitimierten. Sie strebten eine „Bereinigung der deutsche Rasse“ an und wurden dabei von zahlreichen Ärzten und Pflegepersonen unterstützt.
Nach der historischen Herleitung stellte Frau Dr. Gottwald vier Denkmuster vor, die bis heute verbreitet sind und auch politisch Anwendung finden und dadurch Menschen mit Behinderung abwerten und ihrer Teilhabe im Wege stehen:
- Neoliberalismus
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- Menschen mit Behinderung verursachen Kosten, die man einsparen könnte.
- Kosten für Barrierefreiheit, Hilfsmittel oder gezielte Förderung werden aufgrund der kleinen Zielgruppe als nicht Notwendig abgetan.
- Es wird abgewogen, ob sich die Investitionen lohnen.
- Arbeitsmarktintegration wird oft nicht angestrebt, da die Ansicht besteht, dass Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer*in mehr kosten als sie reinbringen.
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- Leistungsgesellschaft
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- Menschen mit Behinderung sind weniger wert, da sie weniger Leistung erbringen.
- Wer bessere Abschlüsse hat, ist mehr wert.
- Produktivität bestimmt den Wert eines Menschen.
- Seit der industriellen Revolution und im Nationalsozialismus: Menschen mit Behinderung sind nicht brauchbar/unnütz.
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- Fürsorge
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- Vermeintliche Fürsorge gegenüber Menschen mit Behinderung wird so ausgelegt, dass eine Separation vom Rest der Gesellschaft als besser für die Zielgruppe angesehen wird.
- Gedanke, dass die anderen Schüler*innen weniger Fortschritte machen, wenn Rücksicht auf z.B. Menschen mit Lernbehinderung genommen wird.
- Eigene Schulen, Werkstätten, soziale Räume sind besser für alle als eine Mischung der Gruppen.
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- Sprache
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- Anhand von Sprache wird eine Abwertung deutlich (Bsp.: „an den Rollstuhl gefesselt“, „Bist du behindert?“ als Beleidigung); dies ist nur möglich, weil die Ansicht gegenüber Menschen mit Behinderung so ist, dass sie abgewertet werden.
- Metaphern in der Sprache nutzen oft ehemalige medizinische Fachbegriffe aus dem Bereich Behinderung (z.B. „blinder Passagier“, „taube Nuss“, „bucklige Verwandtschaft“)
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Frau Dr. Gottwald forderte uns alle auf, sensibel für diese Denkmuster zu werden und zu erkennen, dass sie Abwertung und Ausgrenzung zur Folge haben und somit dem Menschenrecht „Inklusion“ entgegenstehen. Sie betonte Mehrmals, dass es eigentlich gar keine Frage ist, ob Inklusion umgesetzt wird, sondern wie, da alles andere dem Grundgesetz und den Menschenrechten widersprechen würde und mit einer Demokratie nicht vereinbar wäre.
Die anschließende Diskussion mit den Teilnehmenden konnte durch viele Einzelbeispiele zeigen, wie wichtig die Botschaft ist und wie weit wir noch von Inklusion entfernt sind und zeigte, dass die genannten Denkmuster weit verbreitet und sehr alltäglich sind.
Ein sehr interessanter Auftrag für unsere Reihe, die auch im Anschluss viele Gespräche angeregt hat.